SPD Samtgemeinde Brome - Gemeinsam näher dran!
Ortsvereine: BromeEhra-LessienRühenTülau-Voitze

Satzung des SPD Samgemeindeverbandes (SG-Verband) Brome

Ehra, den 03.03.2020

§ 1 Name und Gebiet

  1. Der Samtgemeindeverband führt den Namen „Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Samtgemeindeverband Brome“. Das Gebiet des SG-Verbandes umfasst den Bereich der Samtgemeinde Brome
  2. Der SG-Verband wird durch die vom Unterbezirk abgegrenzten Ortsvereine Brome, Ehra-Lessien, Tülau/Voitze und Rühen gebildet.

§ 2 Organe

Organe des SG-Verbandes sind:

  1. die Delegiertenversammlung
  2. der Vorstand

§ 3 Delegiertenversammlung

  1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des SG-Verbandes.
  2. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen:
    a) aus den in den Ortsvereinen gewählten Delegierten.
  3. Der Delegiertenversammlung gehören mit beratender Stimme an:
    a) Die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion aus dem Bereich des Samtgemeindeverbandes.
    b) Die Fraktionsvorsitzenden der Mitgliedsgemeinden des Samtgemeindeverbandes.
    c) Die jeweiligen SPD-Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus dem Gebiet des Samtgemeindeverbandes.
    d) der Vorstand.
  4. Jeder Ortsverein wählt in der Mitgliederversammlung seine Delegierten für die Dauer der Wahlperiode des Vorstandes. Er entsendet pro angefangenen 10 Mitglieder eine(n) Delegierte(n). Berechnungsgrundlage sind die Mitgliedszahlen am 31.12. des Vorjahres auf der Basis der in den vorangegangenen vier Quartalen abgerechneten Mitgliedbeiträge.

§ 4 Aufgaben der Delegiertenversammlung

Die Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:

  1. Festlegung von Grundsätzen für die kommunalpolitische Arbeit im Samtgemeindeverband.
  2. Entgegennehmen der Tätigkeitsberichte
    a) des Vorstandes
    b) der SPD-Samtgemeinderatsfraktion
    c) des Kassierers
    d) der Revisoren
  3. Erarbeitung von Empfehlungen an die SPD-Fraktion im SG-Rat.
  4. Stellungnahme zu aktuellen politischen Fragen.
  5. Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms für die SG-Ratswahl.
  6. Wahl der/des Kandidatin/Kandidaten des Samtgemeindebürgermeisters
  7. Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die SG-Ratswahl.
  8. Wahl des Vorstandes und der RevisorInnen für die Dauer von zwei Jahren.
  9. Entlastung des Vorstandes.

§ 5 Einberufung der Delegiertenversammlung, Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit

  1. Die Delegiertenversammlung ist einzuberufen:

a) mindestens einmal jährlich
b) auf Beschluss des Vorstandes.
c)auf Antrag von mindestens 2 Ortsvereinen.
d) Die Einladung wird von den Ortsvereinen gemeldeten Delegierten unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung schriftlich zugestellt.

§ 6 Anträge

  1. Anträge für die Delegiertenversammlung sind eine Woche vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen.
  2. Antragsberechtigt sind die Ortsvereine und die Samtgemeindefraktion.
  3. Anträge aus der Mitte der Delegiertenversammlung werden als Dringlichkeitsanträge behandelt, soweit die Delegiertenversammlung zustimmt.

§ 7 Abstimmung und Wahlen

  1. Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

§ 8 Aufstellung der KandidatInnenliste für die SG-Ratswahl

  1. Die Ortsvereine schlagen der Delegiertenversammlung KandidatInnen vor.
  2. Die Plätze 1-4 der Liste werden nach dem Reißverschlussverfahren [von jedem Ortsverein ein(e) VertreterIn] besetzt. Die Plätze 5 und folgend werden wie folgt belegt: 
    5. OV Rühen; 6. OV Brome; 7. OV Rühen; 8. OV Ehra; 9. OV Tülau; 10. OV Rühen; 11. OV Rühen; 12. wie 1.; 13. wie 2.; 14. wie 3.; 15. wie 4.; 16. OV Rühen.; 17. OV Brome; 18. OV Rühen; 19. OV Ehra; 20. OV Tülau; 21. OV Rühen; 22. OV Rühen.
    Wenn ein Ortsverein auf einen Listenplatz verzichtet, rücken die Nachfolgenden auf. Die Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei ist zu beachten.
  3. Die Delegiertenversammlung bestimmt, welche(r)  KandidatIn innerhalb dieser Regelung welchen Listenplatz erhält.
  4. Sollte das Gebiet der Samtgemeinde Brome in zwei Wahlkreise aufgeteilt werden, wird das o.g. Prinzip übertragen

§9 Vorstand

  1. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens der oder dem Vorsitzende, einer oder einem StellvertreterIn, der/dem Schriftführer, der/dem SchatzmeisterIn, der/dem Vorsitzende(n) der SG-Fraktion mit beratender Stimme und den 1. Vorsitzenden (im Vertretungsfall sein/e StellvertreterIn) der angeschlossenen Ortsvereine mit beratender Stimme.
  2. Für die Wahl unterbreiten die Ortsvereine Vorschläge.

§ 10 Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Delegiertenversammlung.
  2. Die laufenden Geschäfte des Gesamtsamtgemeindeverbandes zu führen, ihn nach außen und innen zu vertreten.
  3. Vorbereitung der Aufstellung von KandidatInnen gemäß § 8.
  4. Erarbeitung des Kommunalwahlprogramms für die Samtgemeinderatswahl.
  5. Zentrale Führung des Kommunalwahlkampfes im Samtgemeindegebiet.
  6. Publizierung der KandidatInnenliste.

§ 11 Finanzen

  1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der SG-Verband die Mandatsabgaben sowie die Sonderabgaben der Mandatsträger im SG-Rat entsprechend der jeweils gültigen Richtlinien des Organisationsstatuts der SPD.
  2. Diese Ausgaben der Mittel sind zweckgebunden für die Vertretung der Interessen der SPD im Gebiet der Samtgemeinde Brome einzusetzen. Vorrangig sind die Mittel für die Wahlkämpfe für den SG-Rat zu verwenden.
  3. Sollte der Samtgemeindeverband zusätzliche Mittel benötigen, so ist dies vorab mit den Ortsvereinen einvernehmlich zu regeln.

§ 12 Revisoren

  1. Die Delegiertenversammlung wählt zwei RevisorInnen für die Wahlzeit des Vorstandes. Eine Wiederwahl ist einmal zulässig. Die RevisorInnen dürfen dem Vorstand nicht angehören.
  2. Sie haben mindestens einmal im Jahr eine Kassenprüfung vorzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmung

  1. Die Satzung kann nur in einer Delegiertenversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
  2. Für alle in dieser Satzung nicht enthaltenen Regelungen gelten das Organisationsstatut der SPD, sowie die Satzungen der übergeordneten Gliederungen der SPD.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung am 03.03.2020 in Kraft.